Datenschutzerklärung für Videoüberwachung an Baustellen

Hiermit möchten wir Teilnehmer von uns initiierter Videokonferenzen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informieren.

Informationen zur Datenerhebung

Wir nutzen Videoüberachungssystem auf unsere Baustellengelände zur Überwachung öffentlich zugänglicher Flächen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung primär in Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f) zur Wahrung eines berechtigten Interesses.

Unsere berechtigten Interessen liegen dabei z.B. in
  • der Herstellung von Sicherheit und Ordnung auf dem Betriebsgelände
    (Vandalismus-Prävention, Hausrecht, etc.)
  • der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche, wozu auch, aber nicht nur die Möglichkeit der Ermittlung eines Vorfalls oder Gefährdung, wie auch die Beweisführung gehört
  • der Vermeidung einer Schädigung und/oder Haftung des Unternehmens durch entsprechende Maßnahmen (Schutz des Eigentums)
  • der Sicherstellung der Compliance mit Sicherheitsvorschriften, Auflagen, Standards oder vertraglichen Verpflichtungen
  • die Erzielung von Effizienz-Gewinnen durch Bündelung von Leistungen in einzelnen Konzern-Gesellschaften (insbesondere IT, Unternehmenssicherheit, Rechtsabteilung)
  • der Vermeidung weitaus aufwändigerer Maßnahmen, die nur ein ähnliches Schutzniveau versprächen.

Zwecke der Datenerhebung

Der Zweck der Videoüberwachung liegt i.d.R. in der Wahrnehmung eines der oben genannten berechtigten Interessen.

Dauer der Speicherung

Die Videodaten werden für die Dauer von 7 Tagen gespeichert, sofern nicht aufgrund der besonderen Lage oder vorausgegangener Vorkommnisse eine längere Speicherdauer angemessen erscheint. Danach werden die Daten automatisch gelöscht.

Datenarten, die von uns verarbeitet werden

Visuelle Daten

Kategorien von Empfängern

  • ggf. verbundene Unternehmen
  • Übermittlung an Sicherheitsdienstleister
  • Übermittlung an Rechtsberater zur Vorbereitung von rechtlichen Maßnahmen
  • Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden